Immobilien Ungarn

Wie schwierig ist der Prozess des Immobilienkaufs in Ungarn?

Für den Erwerb von Grundstücken jeglicher Art, außer Ackerland, benötigt eine Privatperson eine Genehmigung des Bezirksrates der Gemeinde, und in Budapest muss der Kauf von Immobilien Ungarn vom Verwaltungsamt genehmigt werden. Für den Eigentumserwerb ungarischer juristischer Personen gelten keine Einschränkungen.

Ungarn Budapest Luxuswohnungen zu verkaufen

Das ungarische Recht schreibt vor, dass Immobilienkäufe durch einen von einem Rechtsanwalt gegengezeichneten privaten Vertrag abgeschlossen werden müssen. Nicht ungarische Staatsbürger sind weiterhin verpflichtet, die Genehmigung des zustündigen Verwaltungsamtes einzuholen, um als Privatperson eine Immobilien Ungarn zu erwerben. Nach den Vorschriften sollten die meisten Ausländer innerhalb von 2-3 Monaten eine Genehmigung erhalten.

Die Schritte zum Kauf sind:

Sobald eine Immobilie ausgewählt wurde, verhandeln Sie. Es wird dringend empfohlen, einen Anwalt/Anwalt für die Auflassung zu beauftragen. Beachten Sie, dass dieser Anwalt nicht nur den Käufer, sondern auch den Verkäufer vertritt, obwohl der erstere für seine Dienste bezahlt. Die Titelsuche ist normalerweise in den Dienstleistungen, die Anwälte anbieten, also prüfen Sie es. Eine strukturelle und/oder architektonische Begutachtung der Wohnung und des Gebäudes wird empfohlen.

Wenn eine Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer getroffen wird, wird der Anwalt den Prozess zur Sicherstellung der Genehmigung des Kaufs durch die lokale Regierung einleiten

Anschließend werden die Titelsuche und die Bewertung der Immobilie in Gang gesetzt.

Wenn der Titel für unbelastet erklärt wurde, wird der Kaufvertrag vom Anwalt entworfen. Dieser schriftliche Vertrag, der vom Anwalt gegengezeichnet wird, ist notwendig, um die Übertragung des Eigentums zu bestätigen.

Anschließend wird ein Treffen zwischen Verkäufer, Käufer und Rechtsanwalt vereinbart, bei dem der Vertrag in Anwesenheit der Parteien und eines Vertreters des Immobilienbüros unterzeichnet wird. Nun wird vom Käufer erwartet, dass er 10% des vereinbarten Preises als Anzahlung übergibt.

Nach der Vertragsunterzeichnung hat der Käufer die Anwalts- und Maklerkosten zu bezahlen. Der Kaufvertrag muss innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht werden.

Aufgrund des Genehmigungsverfahrens erfolgt das Closing in der Regel 60-90 Tage nach der ersten Unterzeichnung des Kaufvertrages. Der Käufer muss den Verkäufer sofort nach Erhalt der Kaufgenehmigung vom Verwaltungsamt benachrichtigen.

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